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An Lösungen brennend interessiert

Probleme mit US-Brandschutzanforderungen NFPA 79 vermeiden

Die elektrischen Standards für Industriemaschinen in den USA werden durch die NFPA 79 bestimmt. Seit 2007 ist der Einsatz von Appliance Wiring Material praktisch verboten. Wer auf Leitungen setzt die das UL Listing Symbol haben, ist allerdings auf der sicheren Seite.



Die nationale Feuerschutzbehörde NFPA (National Fire Protection Agency) gibt NFPA 79 Richtlinien für Maschinenbau und -installation vor.

Die derzeit gültige Ausgabe 2007 brachte signifikante Verschärfungen: Unter anderem wurde der Einsatz von Appliance Wiring Material (AWM) in industriellen Maschinen und Anlagen ausdrücklich untersagt. Ohne gesonderte Prüfung erlaubt sind nur Leitungstypen mit dem Logo „Listed“ der UL (Underwriters Laboratories), wie z. B. MTW, TC-ER, PLTC oder CMG.


Seitdem gibt es für etliche Anwendungen wie Schleppkettenleitungen oder kombinierte Leitungen, die generell als AWM ausgeführt sind ein Problem: Da für entsprechende Konstruktionen keine Listings definiert sind, existieren bis heute nur sehr wenige NFPA 79-konforme Lösung für diese Anwendungen. Daher rief das NFPA-Komitee eine Arbeitsgruppe ins Leben (u.a. mit Brandschutz- und Versicherungsexperten sowie Industrievertreter, wie z.B. ein Produktmanager von LÜTZE). Diese prüft für die Ausgabe 2011, ob der Einsatz von AWM wieder zugelassen werden kann. Ein zwischenzeitlich veröffentlichter „Report of Proposals“ schlägt vor, AWM-Leitungen unter bestimmten Voraussetzungen für den Einsatz in Industriemaschinen freizugeben. Klar ist jedoch: Keine der vorgeschlagenen Änderungen wird einen Einsatz von AWM uneingeschränkt erlauben. Der Trend der meisten Vorschläge deutet auf größere Flexibilität und Verantwortung für den Maschinenhersteller. Eine wichtige Rolle spielen Aspekte wie Produktdokumentation und Installationsanleitung, anwendungsspezifischer Eignungsnachweis und erweiterte Kennzeichnung auf den Leitungen. Details nennt der Report auf www.nfpa.org/. Bis zur Veröffentlichung der Ausgabe 2011 gilt jedoch die aktuelle Ausgabe 2007 – und solange bleibt der Einsatz von AWM-Leitungen heikel. Nach wie vor geht man mit von der UL gelisteten Leitungen auf Nummer sicher bei der industriellen Maschinenverkabelung.

Ein feiner Unterschied
Appliance Wiring Material (AWM) ist lediglich ein von der UL anerkanntes Kabel, zertifiziert durch das Logo "UL-Recognized".
 
UL gibt hier verschiedene AWM-Merkmale vor, wie Materialien und Aufbau einer Leitung (z. B. Wanddicke der Isolierung und des Kabelmantels, Temperaturbereich, Isolationsmaterial oder Spannung). Innerhalb dieser Vorgaben kann der Hersteller Elemente zu einem Kabel kombinieren. "UL-Recognized" bestätigt somit, dass der Hersteller Einzelkomponenten nach bestimmten Vorschriften produziert (z.B. Adern, Mäntel), die er zu einem AWM-Produkt zusammensetzen kann.

Dagegen müssen alle nach NFPA 79 zulässigen Kabeltypen durch das Logo „UL-Listed“ zertifiziert sein.
 
Sie unterliegen strengeren Vorschriften; hier wird jede Kabelfamilie von UL einzeln geprüft, zugelassen und regelmäßig von Inspektoren der UL geprüft. Maschinen, Anlagen oder Anlagenteile, die in die USA exportiert werden, sollten also am besten von Anfang an mit UL-gelisteten Komponenten verkabelt sein. UL geliste Leitungen werden außerdem bevorzugt für die Feldinstallation eingesetzt. Die aufwändige Alternative hieße die komplette Steuerungsanlage bei der UL vorzuführen.

Auf Nummer sicher gehen
Angesichts der aktuellen Auswahl an UL gelisteten Leitungen ist es eine echte Herausforderung, die NFPA 79-Vorgaben strikt zu erfüllen. Schließlich kommt nur noch eine begrenzte Auswahl an Kabeln in Frage. Für manche Spezialanwendungen gibt es derzeit noch keine Leitungen mit entsprechendem UL-Listing. Und um die herkömmlichen AWM-Leitungen weiterhin einzusetzen, benötigt man eben spezielle Inspektionen, Ausnahmeregelungen oder Zulassungen. Der einfachste Weg für den Maschinenbauer ist deshalb, generell von Anfang an auf gelistete Komponenten zu setzen. Damit spart er sich späteren Aufwand und Diskussionen mit den örtlichen Zulassungsbehörden: In den meisten Fällen entscheidet die zuständige Instanz, die „Authority Having Jurisdiction“, ob die Regeln der NFPA 79 gelten oder nicht. Dies machen zwar erst einige Bundesstaaten zum Gesetz oder bereiten es vor – dennoch ist die Forderung am Markt präsent: nämlich sobald ein Kunde oder der Versicherer dies fordert, etwa in Person des abnehmenden Versicherungsinspektors.

Lösungen in der Schublade
Im Produktsegment Steuerleitungen bietet LÜTZE – neben den üblichen AWM-Leitungen – ein umfangreiches Sortiment mit UL-Listed Logo und damit mit NFPA 79-Freigabe an. Beispielsweise Leitungen vom Typ MTW und TC-ER, die sich leicht verarbeiten und verlegen lassen, auch in Kabelkanälen. Für Anwendungen mit kleineren Querschnitten bieten sich Leitungen vom Typ CM, CMG oder PLTC an.

UL-gelistete Steuerleitungen (MTW, TC-ER) sind bei LÜTZE direkt am Lager. Auch Sonderleitungen und kundenspezifische Lösungen können ebenso mit UL-Listing geliefert werden wie Bus-Leitungen. In allen Fällen beraten die Experten von LÜTZE (cable@luetze.de) bei der Auswahl der optimalen Leitung für jede Anwendung.

Superflex Allround ist ab Oktober 2010 lieferbar.

 
       
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